Internetentzug für Filesharer

28.05.2010
In Irland wird nun erstmals ein heftig umstrittenes Rechtsverfahren namens „Three Strikes“ gegen das gesetzeswidrige Tauschen von Filmen und Musik im Internet umgesetzt. Das ungewöhnliche dabei ist:  Internetsurfer die tauschen oder geschützte Inhalte zum Download anbieten, sollen mit einer Netz-Sperre von bis zu einem Jahr bestraft werden.  Geplant ist betroffene User vorerst mit einem kostenlosen Schreiben vorzuwarnen. Bei Missachtung und wiederholtem illegalem Medientausch beginnt ein abgestuftes Verfahren, bei dem der Internetzugang zunächst für 3-Monate und dann für ein ganzes Jahr gesperrt wird.

IRMA gegen Eircom
Möglich gemacht wird dieses neuartige Vorgehen durch ein gewonnenes Gerichtsverfahren der irischen Musikindustrie (Irma) gegen den Provider des Landes Eircom. Diesem wurde vorgeworfen illegalem Datentausch, den eigene Kunden betrieben,  nicht konsequent genug nachgegangen zu sein.  Der oberste Gerichtshof stimmte dem zu und so muss sich Eircom nun der „Three Strikes“ Regelung anpassen. Als Beweisgrundlage dienen IP-Adressen, die von dem Medienkonzern an den Internetprovider weitergeleitet werden und von diesem mit den entsprechenden Postanschriften abgeglichen werden.

Heftige Kritik an der „Three Strikes“-Regelung
Unproblematisch ist dieses Vorgehen nicht: Zum einen ist die Zuverlässigkeit der ermittelten Ip-Adressen nicht gegeben, da diese nicht etwa von der Polizei stammen, sondern von den Medienkonzernen selber, deren Überwachungsprogramme bereits mehrfach Fehltreffer erzielten. Weiterhin ist fraglich ob mit der Internetverweigerung nicht gegen ein essentielles Grundrecht verstoßen wird , da das Worl Wide Web heutzutage längst nicht mehr nur zu Unterhaltungszwecken genutzt wird sondern für viele Menschen, zum Beispiel Anhänger bestimmter Berufsgruppen, existentiell notwendig ist.