Irland: Bis zu 25.000 Euro für Gotteslästerung

20.07.09

Blasphemie in IrlandNach einem neuen Gesetz kann Blasphemie in Irland von nun an mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro belegt werden. Doch die Regelung stößt auf Widerstand.

Auch irische Abgeordnete protestierten gegen die Verabschiedung des Gesetzes, konnten sich gegen die Mehrheit des Parlaments jedoch nicht durchsetzen. Dieses verabschiedete nun kurz vor der Sommerpause ein Gesetzespaket, das sich gegen üble Nachrede richtet und auch eine Passage bezüglich Blasphemie enthält.

Heftige Kritik am Blasphemie-Gesetz

Die stärkste Kritik kommt jedoch nicht einmal von den Bewohnern der katholischen Insel selbst: Die Mehrheit der Iren befürwortet nach Angabe der Süddeutschen Zeitung das neue Gesetz. Auf Unverständnis stößt es besonders bei Ungläubigen im Ausland, allen voran bei Richard Dawkins,  Brite und bekennender Atheist. Irland sei auf dem Weg zurück ins Mittelalter, so der Professor und Autor. Mit seinen Äußerungen reizt er auch das ohnehin nicht ganze einfache Verhältnis zwischen den Inselnachbarn.

Wenn auch nicht die Mehrheit, haben doch viele Iren Widerstand angekündigt. Mehrere Gruppen wollen bewusst gegen das Gesetz verstoßen und so ein Grundsatzurteil erzwingen. Ian O’Doherty, Kolumnist des „Irish Independent”, kommentierte den Gesetzerlass wie folgt: „Nun ist Irland also offiziell das religiös verblendetste Land der zivilisierten Welt”.

Aherns Verteidigung

Justizminister Dermot Ahern verteidigt das neue Gesetz mit einem Verweis auf die irische Verfassung von 1937. Denn dort steht, dass „gotteslästerliches, umstürzlerisches oder unsittliches Material” strafbar sei. Und eine Verfassungsänderung benötige ein Referendum, sei kostspielig und langwierig, so Ahern weiter.

Zudem argumentiert er, die Bedingungen für eine Verurteilung wegen Gotteslästerung würden de facto niemals erfüllt. So müssten sich Gläubige durch das entsprechende Material stark verletzt fühlen, der öffentliche Frieden müsse durch die Äußerung gestört sein und der Ungläubige müsse diese Störungen gezielt herbeigeführt haben.

Aherns Kritiker werfen ihm jedoch vor, den katholischen Hardlinern des Landes gefallen zu wollen. Er hätte die veraltete Verfassungspassage einfach ignorieren können.

Auch wenn die Verabschiedung eines solchen Gesetzes im Jahr 2009 absurd erscheinen mag, steht Irland mit seiner Blasphemie-Strafe doch nicht alleine da: In Deutschland stellt Paragraph 166 des Strafgesetzbuches die „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen” unter Strafe.

(Bildquelle: neilrickards)