Öffentlich betrunken in Irland: 100 Euro Strafe
15.09.08
Die irische Polizei, die Gardai, ist nun berechtigt, von öffentlich Betrunkenen eine sofortige Strafgebühr von 100 Euro zu kassieren. So soll gegen auffälliges Verhalten in der Öffentlichkeit vorgegangen werden. Zudem spart es der Polizei Zeit, da Störenfriede sofort belangt werden können und nicht erst vor Gericht gebracht werden müssen.
Irlands Justizminister Dermot Ahern begründete das Gesetz damit, dass es die Missetäter dort träfe, wo es am meisten schmerzte: im Portemonnaie. Und wer es sich leisten könne, sich so zu betrinken, dass es eine Belästigung für andere Leute darstelle, könne auch die Gebühr bezahlen. Gleichzeitig hat es aber auch für die Auffälliggewordenen einen Vorteil: Wenn sie ihre Strafe sofort bezahlen, entgehen sie einer Anzeige und somit einer möglichen Vorstrafe.
Diese Maßnahme ist nur eine von vielen weiteren bzgl. des Trinkens, die in Irland in letzter Zeit beschlossen worden. Weiterhin wurde die Polizei etwa dazu berechtigt, Jugendlichen Alkohol abzunehmen und auch Flaschen von Erwachsenen zu konfiszieren, falls der Verdacht auf öffentliches Ärgernis oder Eigentumsbeschädigung besteht. „Wir alle kennen das Problem von öffentlichem Ärgernis ausgelöst durch Alkoholkonsum. Die Frage ist nur, wie wir damit umgehen,” so Ahern.

